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TAE lobt positiven Reformansatz sieht aber weiter Handlungsbedarf bei Tagegeldern und der steuerfreien Kostenpauschale

Als Meilenstein und positiven Reformansatz lobt der Präsident des europäischen Steuerzahlerbundes, Taxpayers Association of Europe (TAE), Rolf von Hohenhau, die Reform des EU-Abgeordnetenstatuts. Mit dieser Reform werde eine jahrlange Forderung des europäischen Steuerzahlerbundes erfüllt.

Besonders freue von Hohenhau, dass der stellvertretende Vorsitzende der Präsidiumsarbeitsgruppe Abgeordnetenstatut, MdEP Dr. Ingo Friedrich, Mitglied des Steuerzahlerbundes Bayern ist.

Unvergessen seien die in den Medien dargestellten Fälle - Betrügereien bei den Tagegeldern, Selbstbedienung bei der Reisekostenvergütung und bei der Sekretariatszulage. Durch die Reform der Abgeordnetendiäten, der Reisekosten sowie die Einschränkung bei der Beschäftigung von Familienangehörigen werde nun endlich der Selbstbedienung und Betrügereien einiger Europaabgeordneter ein Riegel vorgeschoben, so der Präsident des europäischen Steuerzahlerbundes.

Einheitliche EU-Abgeordneten-Entschädigung

Alle Abgeordneten bekommen zukünftig eine einheitliche Diät aus dem europäischen Haushalt. Diese Entschädigung betrage in Zukunft 38,5 % des Grundgehalts eines Richters am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, derzeit 7.412,69 €, so von Hohenhau. Bisher seien die Mitglieder des Europäischen Parlaments ihren nationalen Kollegen gleichgestellt, was zu enormen Unterschieden der EU-Abgeordnetendiäten geführt und eben Anreiz für Betrug geschaffen habe.

Reisekosten nur nach den tatsächlichen Kosten
Wie die Reisekosten mit Auto und Zug werden künftig auch die Flugkosten der Abgeordneten zu den Arbeitsorten des Parlaments nicht mehr pauschal, sondern nach den tatsächlichen Kosten erstattet. Damit sei auch hier eine Selbstbedienung nur noch schwer möglich, so die Taxpayers Association of Europe. Interessant wäre aber zu erfahren, ob sich nun das Flugverhalten der EU-Abgeordneten ändere und weniger Billigflüge gebucht werden.

Keine Beschäftigung von Verwandten

Künftig ist für die EU-Abgeordneten die Beschäftigung von Ehepartnern und Verwandten ersten Grades, d. h. Eltern und Kindern, über die Sekretariatszulage nicht mehr möglich. Damit gehören Fälle, in denen Ehegatten, die nur auf dem Papier angestellt wurden, um an die Sekretariatszulage zu kommen, der Vergangenheit an, so Rolf von Hohenhau.

Handlungsbedarf bei Tagegelder
Handlungsbedarf sieht die Taxpayers Association of Europe aber nach wie vor bei den Tagegeldern. Erst letzte Woche seien wieder EU-Abgeordnete dabei ertappt worden, wie sie sich in der Früh noch schnell mit gepackten Koffern in die Anwesenheitsliste eintragen wollten, um für diesen Tag Sitzungsgeld zu kassieren, obgleich sie dann den Sitzungsort verlassen hatten. Eine einfache Möglichkeit dieses Problem in den Griff zu bekommen, könnte sein, dass die Anwesenheitslisten erst viel später ausgelegt werden oder die EU-Abgeordneten sich zweimal am Tag eintragen müssen und das Tagegeld entsprechend aufgeteilt wird.

Steuerfreie Kostenpauschale ein Dorn im Auge
Vermisst habe Rolf von Hohenhau eine Änderung der steuerfreien Kostenpauschale. Diese sei ihm immer noch ein Dorn im Auge. Es sei unverständlich, dass man Abgeordnete besser stelle als die normalen Steuerbürger, die jeden Beleg sammeln müssen, um in den Genuss der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu gelangen.

Als kurzfristige Lösung des Problems schlägt der Bund der Steuerzahler in Anlehnung an das holländische Modell einen Ehrenkodex „Code of Honour“ für alle EU-Abgeordneten vor, in dem diese sich dazu verpflichten, Pauschalen, die die tatsächlichen Kosten überschreiten, an das Europäische Parlament zurück zu zahlen.

Rolf von Hohenhau setze darauf, dass sich MdEP Dr. Ingo Friedrich und die Vorsitzende der Präsidiumsarbeitsgruppe Abgeordnetenstatut, MdEP Martine Roure, dieser offenen Fragen annehmen.

Brüssel/München, 4. Juni 2008

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