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Nachbesserung der EU-Verfassung erforderlich

Nachbesserung der EU-Verfassung erforderlich

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Anlässlich der anstehenden Regierungskonferenz zur Verabschiedung der EU-Verfassung fordert die Taxpayers Association of Europe Nachbesserungen des Verfassungsentwurfes. Ohne Korrekturen werde der Verfassungsentwurf zu einer weiteren Kompetenzverschiebung in Richtung Europäischer Union führen. Die Flexibilitätsklausel, nach der für die Union ausdrücklich weitere neue Zuständigkeiten geschaffen werden können, berge latent die Gefahr einer Ausdehnung der EU-Kompetenzen in originäre Bereiche der Mitgliedsländer. Zum Schutz der Bürger müsse deshalb in der Verfassung die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips festgeschrieben werden.

Ebenso sei es im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung, dass sich die Union einen engen Finanzrahmen setze. Dazu gehöre, dass auch weiterhin ausdrücklich die Kreditaufnahme und ein eigenes Steuerfindungs- und Steuererhebungsrecht ausgeschlossen sind.

Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft sei es unabdingbar, die Finanzkontrolle stärker als in der Verfassung vorgesehen festzuschreiben. Insbesondere muss die Position des Europäischen Rechnungshofes gestützt und ein Europäischer Staatsanwalt eingeführt werden.
Ebenso müsse die Position der Europäischen Zentralbank sowie die Einhaltung der Maastricht-Kriterien, als Garant für Stabilität des Euros verfassungsrechtlich garantiert und gestärkt werden.

Detaillierte Informationen über die Forderung zum EU-Verfassungsentwurf der Taxpayers Association of Europe sind auf der Internetseite www.taxpayers-europe.org in der Rubrik Informationen downloadbar.



Brüssel/München, den 10. November 2003

Rudolf G. Maier, Pressesprecher

Rückfragen: +49 (0) 89/126008-20 oder +32 (2) 7387112

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